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Betreuungsbedingungen Kita & Tagesfamilien

Kita
Tagesfamilien

1. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt über das Nestwärme-Online-Voranmeldesystem oder über ein PDF, das heruntergeladen oder direkt in der Kita ausgehändigt werden kann.

Bei der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von CHF 100.00 zu bezahlen. Wird kein Vertrag abgeschlossen, wird diese Gebühr nicht zurückerstattet.

Kinder können ab drei Monaten bis zum Schulaustritt aufgenommen werden. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 40% pro Woche. Die Tage können in halb oder dreiviertel Tage aufgeteilt werden.

Die Aufnahme hängt von den verfügbaren Plätzen ab und wird durch die Leitung bestätigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz. Auf Wunsch können sich Familien auf die Warteliste setzen lassen.

Eine Aufnahme kann über maximal zwei Monate hinausgeschoben werden. Für diese Zeit fällt eine Wartegebühr von CHF 150.00 pro Monat und Kind an. Für das Eintrittsgespräch wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.00 erhoben, falls der Vertrag nicht zustande kommt.

Unsere Kita betreut Kindergartenkinder nur, wenn sie bereits unsere Kita besucht haben. Mit der Aufnahme werden die Eltern Mitglieder des Vereins Nestwärme Kinderbetreuung. Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 30.00 pro Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur auf Jahresende möglich.

2. Betreuungszeiten und Ferien

Die Kita ist von Montag bis Freitag, 06:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Geschlossen bleibt die Kita an folgenden Feiertagen: Neujahr, 2. Januar, Karfreitag bis Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August sowie vom 24. Dezember bis und mit 2. Januar.

Die Betriebsferien finden während zwei Wochen im Sommer statt. Zusätzlich bleibt die Kita am Freitag nach Auffahrt (Brückentag) und an zwei weiteren Tagen pro Jahr (z. B. Teamfortbildung, Putztag, Weihnachtsdekoration) geschlossen. Weitere Schliessdaten sind im jährlichen Ferienplan festgehalten.

Telefonzeiten: 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr.

Bringen und Abholen
Bringen 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Abholen 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Aufgrund begründeter Gesuche an die Leitung der KITA können Ausnahmen bewilligt werden.

Für verspätetes Bringen der Kinder wird eine Gebühr verlangt: Bei Verspätungen nach 9.00 Uhr bis zur nächsten Bringzeit wird pro angebrochene Viertelstunde eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

Für verspätetes Abholen der Kinder wird eine Gebühr verlangt: Die Kita schliesst um 18.00 Uhr. Bei Verspätungen nach 18.00 Uhr wird pro angebrochene Viertelstunde eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

Die Gebühr wird mit der nächsten Rechnung fakturiert.

Betreuungszeiten
½ Tag 6.30 Uhr bis 11.30 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
¾ Tag 6.30 Uhr bis 13.30 Uhr 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr
1/1 Tag 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr

3. Kosten und Zahlung

Die Betreuungskosten richten sich nach dem Tarifreglement des Vereins Nestwärme Kinderbetreuung. Grundlage ist eine Berechnung von 12 Monaten à 20 Tage à 9 Stunden = 240 Betreuungstage pro Jahr. Betriebsferien und Feiertage sind in der Monatspauschale bereits berücksichtigt.

Berechnungen für Betreuungsgutscheine erfolgen über die Plattform kibon.ch. Zuständig für die Ausstellung ist die Wohnsitzgemeinde der Eltern. Betreuungsgutscheine müssen jährlich durch die Eltern bis 31. Juli erneuert werden! Ansonsten muss der Volltarif bezahlt werden.

Die Eltern erhalten monatlich eine Rechnung für den Elternbeitrag, welcher im Voraus zu bezahlen ist. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Inkassostelle des Vereins Nestwärme Kinderbetreuung und wird per E-Mail zugestellt.

Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird mit der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben. Erfolgt danach keine Zahlung, kann der Verein den Vertrag per Ende des folgenden Monats kündigen. Eltern haften für den entstandenen Schaden (Lohnansprüche der Betreuungspersonen sowie bezogene Leistungen) bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Erfolgt keine Zahlung, wird das Betreibungsverfahren eingeleitet.

4. Kündigung und Beendigung

Während der Probezeit (erste zwei Monate) kann das Betreuungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen schriftlich per Post beendet werden.

Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Monats, die Kündigung muss schriftlich per Post erfolgen. Änderungswünsche bei den Betreuungstagen müssen zwei Monate im Voraus schriftlich per Post eingereicht werden.

Die Gebühren für den laufenden Monat sind in jedem Fall geschuldet. Nestwärme kann ein Betreuungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen kündigen, beispielsweise bei Zahlungsverzug oder wiederholten Regelverstössen.

5. Absenzen und Krankheit

Bei Abwesenheiten infolge Krankheit oder Ferien besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gebührenreduktion. Dauert eine Krankheit jedoch länger als zwei Wochen, werden die Betreuungskosten gegen Vorlage eines Arztzeugnisses nicht mehr verrechnet.

Kranke Kinder dürfen nicht in die Kita gebracht werden. Sie müssen zu Hause gepflegt werden und mindestens einen Tag fieberfrei sein. Arztbesuche sind Sache der Eltern. In Notfällen oder bei Unfällen handelt die Kita-Leitung nach bestem Wissen und Gewissen, notfalls auch ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern.

Die Leitung ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten des Kindes oder innerhalb der Familie zu informieren. Die Abwesenheit eines Kindes ist von den Eltern bis spätestens 09.00 Uhr unter Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer der Leitung der KITA zu melden. Voraussehbare Abwesenheiten sind der Leitung der KITA mindestens einen Monat im Voraus schriftlich bekannt zu geben.

6. Pflichten der Eltern

Auf dem Weg zur und von der Kita stehen die Kinder unter der Verantwortung der Eltern oder einer volljährigen Person, welche von den Eltern dazu befugt worden ist (Bring- und Abholberechtigung). Die Kitakinder werden nie alleine nach Hause entlassen. Sie werden immer von einer dazu berechtigen Person in der Kita abgeholt.

Kindergartenweg: Eine Betreuungsperson der Kita begleitet die Kindergartenkinder in den ersten zwei Wochen des ersten Kindergartenjahres, von der Kita in den KG und holt sie wieder ab.

Nestwärme haftet nicht für verlorene oder beschädigte Gegenstände und Kleider. Kinder sollten keine eigenen Spielsachen mitbringen oder Schmuck tragen - das Tragen von Schmuck ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erwünscht. Tragen Kinder Schmuck aus religiösem Hintergrund, liegt die Verantwortung für jegliche Verletzungsgefahren bei den Eltern.

Die Kinder müssen dem Wetter entsprechend gekleidet sein. Eltern bringen genügend Reservewindeln und eine vollständige Garnitur Wechselwäsche mit.

Verpflegung: Das Mittagessen und die Zwischenmahlzeiten werden in der Kita frisch zubereitet. Süssigkeiten (auch Kaugummi) dürfen nicht mitgegeben werden. Für Säuglinge gelten individuelle Abmachungen. Eltern bringen Muttermilch, Pulver oder Brei selbst mit. Für Kinder bis 6 Monate fallen keine Verpflegungskosten an.

Zusammenarbeit: Regelmässige Kontakte der Eltern mit dem Team sind erwünscht. Ebenso die aktive Mitwirkung bei der Organisation von Anlässen (Elternabende, Kinderfeste etc.).

Versicherungen: Eltern sind verpflichtet, für ihre Kinder eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

7. Pflichten von Nestwärme

Nestwärme stellt eine fachgerechte Betreuung durch qualifiziertes Personal sicher und sorgt für ausgewogene Verpflegung. Alle Informationen und Daten werden vertraulich behandelt.

Fotos und Filmmaterial dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern für interne Zwecke (z. B. Weiterbildung, Dokumentation von Anlässen, Anwesenheitslisten) genutzt werden. Eine Veröffentlichung (z. B. Website, Social Media) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern erlaubt.

8. Haftung

Nestwärme haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder ausreichend zu versichern.

9. Datenschutz und Fotos

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Verwaltung der Betreuung erhoben und verarbeitet und nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses gelöscht.

Fotos werden nur mit Zustimmung der Eltern genutzt. Porträtaufnahmen werden nicht veröffentlicht. Fotos und Filmmaterial dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern für interne Zwecke (z. B. Weiterbildung, Dokumentation von Anlässen, Anwesenheitslisten) genutzt werden. Eine Veröffentlichung (z. B. Website, Social Media) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern erlaubt.

Schweigepflicht: Die Vertragsparteien und ihre Angehörigen sind verpflichtet, alle Informationen über die betreuten Kinder und deren Familie vertraulich zu behandeln. An diese Schweigepflicht bleiben die Parteien auch nach der Auflösung des Betreuungsvertrages gebunden.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen der Betreuungsbedingungen werden rechtzeitig und schriftlich bekanntgegeben, sodass Eltern genügend Zeit haben, zu kündigen, falls sie nicht einverstanden sind.

Für Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand am Sitz der Nestwärme Kinderbetreuung. Zuständig ist das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel.

11. Kontaktdaten

Für Fragen zu diesen Betreuungsbedingungen oder für weitere Auskünfte kannst Du uns jederzeit kontaktieren:

Nestwärme Kinderbetreuung
Hauptstrasse 61, 2557 Studen
Schweiz

Website: https://nest-waerme.ch
E-Mail: info@nest-waerme.ch
Telefon: +41 32 372 74 56

1. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt über das Nestwärme-Online-Anmeldesystem oder über ein PDF, das heruntergeladen oder direkt ausgehändigt werden kann.

Bei der Anmeldung ist eine Gebühr von CHF 100.00 zu bezahlen. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird diese nicht zurückerstattet.

Kinder können ab 4 Wochen bis zum Schulaustritt aufgenommen werden. Die Mindestbetreuungszeit beträgt 5 Stunden pro Woche.

Eine Aufnahme kann über maximal zwei Monate hinausgeschoben werden. Für diese Zeit fällt eine Wartegebühr von CHF 150.00 pro Monat und Kind an.

Für das Eintrittsgespräch wird ein Unkostenbeitrag von CHF 100.00 erhoben, wenn Eltern nach einer bereits erteilten Zusage wieder absagen und kein Vertrag zustande kommt.

Mit der Aufnahme werden die Eltern Mitglieder des Vereins Nestwärme Kinderbetreuung. Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 30.00 pro Jahr. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur auf Jahresende möglich.

2. Betreuungszeiten und Ferien

Die Betreuungszeiten werden individuell zwischen Eltern, Betreuungsperson und Vermittlung vereinbart und sind im Platzierungsvertrag verbindlich festgehalten.

Ferien müssen mindestens zwei Monate im Voraus schriftlich gemeldet werden. Eltern haben Anspruch auf 4 Wochen Ferien pro Kalenderjahr. Die Betreuungsperson hat je nach Alter Anspruch auf 20, 25 oder 28 Tage Ferien pro Kalenderjahr.

3. Kosten und Zahlung

Die Betreuungskosten richten sich nach dem Tarifreglement des Vereins Nestwärme Kinderbetreuung. Berechnungen für Betreuungsgutscheine erfolgen über kibon.ch. Die Ausstellung erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde der Eltern. Betreuungsgutscheine müssen jährlich bis 31. Juli erneuert werden.

Übernachtungen werden mit einer Pauschale von 2 Stunden zusätzlich verrechnet und sind nur in Ausnahmefällen möglich. Begleitete Schulwege werden als Arbeitszeit angerechnet.

Rechnungen werden monatlich aufgrund des Platzierungsvertrages erstellt. Die Eingewöhnungszeit gilt als Betreuungszeit und wird verrechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug fällt ab der zweiten Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 an. Eine Zahlungsverweigerung führt nach zweimaliger Mahnung zur Betreibung.

4. Kündigung und Beendigung

Während der Probezeit (erste drei Monate) kann das Betreuungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Monats.

Aus wichtigen Gründen (z. B. Missachtung der Vertragsbestimmungen oder nicht bezahlte Rechnungen) kann das Betreuungsverhältnis fristlos gekündigt werden. Eltern sind bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist schadenersatzpflichtig.

5. Absenzen und Krankheit

Abwesenheiten sind der Betreuungsperson so früh wie möglich zu melden. Bei Krankheit oder Unfall gilt eine Meldepflicht. Kranke Kinder dürfen nicht in die Tagesfamilie gebracht werden und müssen mindestens einen Tag fieberfrei sein.

Ansteckende Krankheiten müssen gemeldet werden. Die Betreuungsperson handelt in Notfällen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Kinderarztpraxis Arche Aarberg steht dem Verein bei medizinischen Fragen zur Verfügung.

Krankheitsbedingte Abwesenheiten unter 2 Wochen haben keine Gebührenreduktion zur Folge. Ab der 3. Woche werden die Mahlzeiten erlassen, nicht aber die Betreuungsstunden.

6. Pflichten der Eltern

Die Eltern verpflichten sich, ihr Kind pünktlich zur vereinbarten Zeit zu bringen und abzuholen. Werden Kinder auf dem Schulweg nicht begleitet, liegt die Verantwortung bei den Eltern.

Eltern müssen für ihre Kinder eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abschliessen. Sie stellen bei Kleinkindern Nahrung, Windeln und Extras zur Verfügung. Zusätzliche Auslagen (Eintritte, Billette etc.) sind von den Eltern zu erstatten.

7. Pflichten von Nestwärme

Der Verein Nestwärme Kinderbetreuung stellt sicher, dass die Tagesfamilien sorgfältig ausgewählt werden und die kantonalen Richtlinien eingehalten sind. Die Vermittlung ist Ansprechpartnerin für Eltern bei Fragen und Konflikten.

Alle Betreuungspersonen sind der Schweigepflicht unterstellt und verpflichtet, bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls Meldung an die Vermittlung zu machen.

8. Haftung

Die Betreuungspersonen haften nicht für verlorene oder beschädigte Gegenstände. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Vereins Nestwärme deckt Schäden ab. Bei Sachschäden wird pro Ereignis ein Selbstbehalt von CHF 100.00 erhoben.

9. Datenschutz und Fotos

Fotos und Filmmaterial dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern für interne Zwecke genutzt werden. Eine Veröffentlichung (z. B. Website, Social Media) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Betreuungsbedingungen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Für Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand am Sitz des Vereins Nestwärme Kinderbetreuung.

11. Kontaktdaten

Nestwärme Kinderbetreuung
Hauptstrasse 61, 2557 Studen
Schweiz

Website: https://nest-waerme.ch
E-Mail: info@nest-waerme.ch
Telefon: +41 32 372 74 56

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